Steuerpläne der neuen Bundesregierung – Koalitionsvertrag weist keine klaren Gewinner oder Verlierer aus

Vielmehr halten sich die geplanten Änderungen in engen Grenzen. Doch was bedeuten die Pläne der Ampel-Koalitionspartner für Steuerzahlende? Die Kanzlei Altehoefer stellt Ihnen die wesentlichen Auswirkungen in den Bereichen Einkommen und Vermögen sowie Unternehmen hier vor.

Im Bereich Einkommen und Vermögen sieht der Koalitionsvertrag keine Abschaffung des Solidaritätszuschlags, keine Vermögenssteuer oder Anhebung der Erbschaftssteuer vor. Darüber hinaus ist keine Reform des Einkommensteuertarifs vorgesehen.

Stattdessen wurde vereinbart, die Doppelbesteuerung von Renten zu vermeiden, die Kapitalbeteiligung von Mitarbeitern durch eine weitere Anhebung des Steuerfreibetrags zu fördern sowie den Sparerpauschbetrag zu erhöhen und die Home-Office-Pauschale bis zum 31.12.2022 zu verlängern.  Um den Erwerb selbst genutzten Wohneigentums zu erleichtern, ermöglichen die Koalitionäre den Ländern, die Grunderwerbsteuer flexibler zu gestalten.

Hinzu kommt, den steuerfreien Pflegebonus auf 3.000 Euro zu erhöhen und Zuschläge in Pflegeberufen von der Steuer zu befreien.

Im Bereich der Unternehmen haben die Ampel-Politiker keine umfassende Unternehmenssteuerreform und keine Senkung der Körperschaftssteuer vereinbart.

Stattdessen wurde eine Investitionsprämie für Klimaschutz und digitale Wirtschaftsgüter geschaffen, eine sogenannte Superabschreibung für die Jahre 2022 und 2023. Verlängert wurde die erweiterte Verlustverrechnung, die lineare Abschreibung für den Neubau von Wohnungen wurde von zwei auf drei Prozent angehoben. Beschlossen wurden zudem die Prüfung und Evaluierung der Thesaurierungsbesteuerung und des Optionsmodells.

Um im europäischen Wettbewerb gleiche Bedingungen zu erreichen, soll gemeinsam mit den Ländern die Einfuhrumsatzsteuer weiterentwickelt werden. Geschaffen wurde außerdem eine Rechtsgrundlage für Gesellschaften mit gebundenem Vermögen sowie mehrere Änderungen in Sachen Gemeinnützigkeit.

Im Bereich Klima und Umwelt sieht der Vertrag vor, die Dienstwagenbesteuerung hin zu einer stärkeren Ausrichtung auf rein elektrische Fahrzeuge zu überarbeiten. Zum 1. Januar 2023 wird die EEG-Umlagen-Finanzierung beendet und in den Haushalt übernommen. Kommen wird auch eine „Plastiksteuer“ durch die Umlage des EU-Eigenmittelbeschlusses.

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