Steueroasen – Geschäfte in Steueroasen abwehren

Beteiligungen oder Geschäfte in sog. Steueroasen sollen seit 1. Januar 2022 steuerlich abgewehrt werden. Hierbei sind der Abzug von Betriebsausgaben und Werbekosten verboten, es kommen eine verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung sowie Quellensteuermaßnahmen zum Tragen.

Betroffen sind Beziehungen zu nicht kooperativen Steuerhoheitsgebieten wie etwa Fidschi, Trinidad, Panama und andere mehr.

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