Steuerentlastungsgesetz – Regierung verabschiedet Steuerentlastungsgesetz 2022 für Bürger

Die Bundesregierung hat ein weiteres Steuerentlastungsgesetz für Bürger und Unternehmer verabschiedet, um die steigenden Energiepreise abzufedern. So soll eine einmalige Energiepauschale von 300 Euro an alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen ausgezahlt werden. Hinzu kommen der Anstieg der Entfernungspauschale, des Grundfreibetrags und der Arbeitnehmerpauschale. Die Erleichterungen gelten rückwirkend ab 1. Januar 2022.

Die Energiepauschale können alle Steuerpflichtigen mit Einkünften aus Gewerbebetrieb, selbständiger Tätigkeit sowie Land- und Forstwirtschaft und überdies alle Arbeitnehmer, die in einem Dienstverhältnis in den Steuerklassen I bis V angestellt sind, beziehen. Die Energiepauschale unterliegt jedoch selbst wiederum der Einkommensteuer. Eltern erhalten zudem einmalig im Juli 2022 einen Kinderbonus von 100 Euro pro Kind, der automatisch von der zuständigen Familienkasse ausgezahlt wird.

In einem früheren Entlastungspaket hat die Bundesregierung indirekte Entlastungen beschlossen, die ebenfalls rückwirkend zum 1. Januar 2022 gelten. So wird der Arbeitnehmerpauschbetrag bei der Einkommensteuer um 200 Euro auf 1.200 Euro angehoben. Der Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer steigt um 363 Euro auf 10.347 Euro. Die Entfernungspauschale für Pendler wird befristet bis 2026 ab dem 21. Kilometer von 35 auf 38 Cent pro Kilometer erhöht.

Für weitere Fragen zum Steuerentlastungsgesetz wenden Sie sich an die Experten der Kanzlei Altehoefer für Internationale Steuerberatung.

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