Grundsteuer – Eigentümer von Immobilien müssen neue Daten vorlegen

Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden müssen dem Finanzamt bis zum 31. Oktober 2022 umfangreiche Daten zu ihren Immobilien liefern. Auf dieser Grundlage wird dann die Höhe der neuen Grundsteuer ermittelt. Die Erklärung sollte möglichst elektronisch erfolgen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Besteuerung von Grundstücken und Häusern in Deutschland für verfassungswidrig erklärt. In der Regel verlangen die Finanzämter in der sogenannten Feststellungserklärung Angaben zur Grundstücksart, Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Wohnfläche, Baujahr und bei Mehrfamilienhäusern mit Eigentumswohnungen den Miteigentumsanteil. Auch Firmen mit umfangreichem Immobilienbesitz müssen eine große Datenmenge beschaffen. So müssen Eigentümer von Geschäftsgrundstücken genau zwischen Bruttogrundfläche und Nutzungsfläche differenzieren und die verschiedenen Modelle in den Bundesländern berücksichtigen.

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