Zukunftsfinanzierungsgesetz

Der Bundesrat hat dem Zukunftsfinanzierungsgesetz, das Regelungen aus dem Gesellschaftsrecht sowie dem Kapitalmarkt- und Steuerrecht bündelt, zugestimmt. Das Paket mit über 30 Punkten soll kleinen und mittleren Unternehmen sowie Start-ups den Zugang zum Kapitalmarkt erleichtern, Investitionen in erneuerbare Energien besser fördern und steuerliche Regelungen für Investmentfonds an die Vorgaben anderer EU-Staaten angleichen. Ziel ist es, den Standort Deutschland für nationale wie internationale Investoren attraktiver zu machen.

So sollen etwa Aktienemissionen künftig auch mit Blockchain-Technologie möglich sein. Auch die Haftungsregelungen für Crowdfunding-Projekte wurden geändert. Darüber hinaus erhöht das Gesetz die Einkommensgrenzen bei der Arbeitnehmer-Sparzulage auf 40.000 Euro für Ledige und 80.000 Euro für Verheiratete. Es wird mit einem erweiterten Kreis von Anspruchsberechtigten von über 13 Millionen Menschen gerechnet.

Zudem erleichtert das Gesetz die Beteiligung von Mitarbeitern am Eigenkapital ihres Arbeitgebers; der Steuerfreibetrag steigt von derzeit 1.440 Euro auf 2.000 Euro.
Weitere Änderungen betreffen die Vorgaben für Zahlungskonten-Vergleichswebseiten, Verbraucherdarlehensverträge und Restschuldversicherungen. Einige Regelungen treten bereits am 1. Januar 2024 in Kraft.

Für weitere Fragen zum Zukunftsfinanzierungsgesetz wenden Sie sich an die Experten der Kanzlei Altehoefer für Internationale Steuerberatung.