Registerfälle – Steuerpflicht für Registerfälle abgeschafft

Die beschränkte Steuerpflicht bei der Lizenzierung oder Veräußerung von Rechten, die in ein inländisches öffentliches Buch oder Register eingetragen sind, wird rückwirkend abgeschafft. Das ist ein weiterer Baustein des am 20. Dezember 2022 verkündeten Jahressteuergesetzes 2022. Die beschränkte Steuerpflicht von im Inland eingetragenen Rechten, den sogenannten Registerfällen, hat international tätige Unternehmensgruppen in den vergangenen zwei Jahren intensiv beschäftigt, da auch nicht in Deutschland ansässige und steuerpflichtige Personen eine Haftungsschuld haben konnten.  Das Gesetz sieht jedoch weiterhin Ausnahmen für Steueroasen vor.

Diese Ausnahme bezieht sich auf unkooperative Steuerhoheitsgebiete. Ist der Lizenzgeber oder Rechteveräußerer in einer solchen Steueroase ansässig, sollen die Vergütungen auch weiterhin der beschränkten Steuerpflicht unterliegen. Potenzielle Steueroasen sind in der sogenannten EU-Blacklist aufgeführt.

Das Gesetz will sicherstellen, dass Einkünfte, die aus in ein inländisches Schiffsregister eingetragenen Schiffsregisterrechten erzielt werden, weiterhin von der deutschen Steuerpflicht erfasst werden. Entsprechendes gilt auch für Erbbau- und Mineralgewinnungsrechte.  Andererseits wird die Besteuerung von Drittlizenzen rückwirkend abgeschafft.

Für weitere Fragen zur Steuerpflicht für Registerfälle wenden Sie sich an die Experten der Kanzlei Altehoefer für Internationale Steuerberatung.