Steuerpläne – Neue Bundesregierung plant umfangreiche Änderungen

Die Steuerpläne der neuen Bundesregierung von CDU/CSU und SPD im jetzt verabschiedeten Koalitionsvertrag sehen zahlreiche, verschiedene Steueränderungen für Unternehmen und Selbständige vor. Da alle Maßnahmen unter einem sogenannten Finanzierungsvorbehalt stehen, bleibt abzuwarten, wie die steuerpolitischen Vorhaben der großen Koalition umgesetzt werden. Die Pläne betreffen von der Altersvorsorge über die Unternehmenssteuern bis hin zur Einkommenssteuer viele Bereiche. Im Einzelnen sind geplant:

Unternehmenssteuer

Um Investitionen zu fördern, sollen Unternehmen beim Kauf oder der Herstellung von Ausrüstungsinvestitionen in den kommenden drei Jahren eine 30-prozentige degressive Abschreibung pro Jahr vornehmen können. Nach Ablauf dieser Maßnahme soll ab Januar 2028 die Körperschaftssteuer von derzeit 15 Prozent über fünf Jahre verteilt um jeweils einen Prozentpunkt gesenkt werden. Davon sollen auch Personengesellschaften profitieren.

Wesentlicher Verbesserungen sind zudem vorgesehen für das Optionsmodell, bei dem Personengesellschaften beantragen können, dass Gewinne wie bei Kapitalgesellschaften besteuert werden, sowie die Thesaurierungsbegünstigung, bei der beantragt werden kann, nicht entnommene Gewinne zunächst nur mit 28,25 Prozent zu besteuern.

Neben der Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge sollen Körperschaften und Personengesellschaften schrittweise auf die Selbstveranlagung umgestellt werden. Darüber hinaus will die neue Regierung Scheinsitzverlegungen in Gewerbesteuer-Oasen weiter eindämmen. Außerdem soll der Mindesthebesatz der Gewerbesteuer von 200 auf 280 Prozent erhöht werden.

Für weitere Fragen zur Neuregelung der Unternehmenssteuer wenden Sie sich an die Experten der Kanzlei Altehoefer für Internationale Steuerberatung.

 

Einkommenssteuer

Die neue Regierung will die Einkommenssteuer für kleine und mittlere Einkommen zur Mitte der Legislatur senken und steuerliche Anreize für Mehrarbeit setzen. Daher sollen Überstundenzuschläge steuerfrei gestellt werden. Rentner, die freiwillig länger arbeiten, sollen bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei dazu verdienen dürfen. Ab 2026 soll die Entfernungspauschale bereits vom ersten Kilometer an bei 38 Cent liegen. Der Solidaritätszuschlag soll unverändert bestehen bleiben.

Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie soll zum 1. Januar 2026 dauerhaft auf sieben Prozent reduziert werden. Ein Jahr später sind Geschäfte mit einem jährlichen Umsatz von über 100.000 Euro verpflichtet, eine Registrierkasse zu führen. Dabei soll im Zahlungsverkehr neben Bargeld immer auch eine digitale Zahlungsmöglichkeit angeboten werden.

Altersvorsorge

Mit der sogenannten Frühstart-Rente plant die große Koalition eine Neuerung: Für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr, das eine Bildungseinrichtung besucht, will sie pro Monat zehn Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot einzahlen. Der angesparte Betrag soll steuerfrei vermehrt und vor staatlichem Zugriff geschützt sein. Geplant ist außerdem eine Reform der bestehenden Riester-Rente hin zu einem neuen Vorsorgeprodukt.

Für weitere Fragen zur Neuregelung der Einkommenssteuer wenden Sie sich an die Experten der Kanzlei Altehoefer für Internationale Steuerberatung.