Investitions-Booster

Der Bundesrat hat nun dem Investitionsprogramm zur Ankurbelung der Wirtschaft, dem sogenannten Investitions-Booster, der Bundesregierung einstimmig zugestimmt. Das Programm soll über mehrere Steuerentlastungen die schwache Konjunktur wiederbeleben. Vorgesehen sind vor allem bessere Abschreibungsmöglichkeiten für Unternehmen beim Kauf neuer Maschinen und Geräte. Die Steuerausfälle für Bund, Länder und Kommunen werden bis 2029 auf mehr als 48 Milliarden Euro beziffert.

Firmen sollen ihre Ausgaben im laufenden und in den nächsten zwei Jahren degressiv von der Steuer abschreiben können – und zwar mit bis zu 30 Prozent. Im Anschluss soll die Körperschaftssteuer schrittweise auf 10 Prozent im Jahr 2032 gesenkt werden. Die verbesserte steuerliche Abschreibung soll auch für den Kauf reiner Elektroautos durch Unternehmen gelten.

Im Einzelnen sieht das Gesetz folgende Maßnahmen vor: Die Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Höhe von höchstens 30 Prozent in 2025, 2026 und 2027. Zusätzlich wird die Körperschaftsteuersatzes ab 2028 schrittweise von derzeit 15 Prozent auf 10 Prozent ab 2032 gesenkt. Darüber hinaus sinkt der Thesaurierungssteuersatz für nicht entnommene Gewinne auf 27 Prozent (VZ 2028/2029), 26 Prozent (VZ 2030/2031) und 25 Prozent (ab dem VZ 2032) stufenweise ab.

Zudem führt die Regierung eine arithmetisch-degressive Abschreibung für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge ein, hebt die Bruttolistenpreisgrenze bei der Dienstwagenbesteuerung für die Begünstigung von Elektrofahrzeugen auf 100.000 Euro an und weitet das Forschungszulagengesetz aus.

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. hatte im Vorfeld eine dauerhafte Wiedereinführung der degressiven Abschreibung sowie eine Reform der Thesaurierungsbegünstigung zugunsten von kleinen und mittleren Unternehmen gefordert.

Die Länder hatten zunächst massive Einwände geäußert. Der Bund hatte daraufhin zugesagt, die Mindereinnahmen für Kommunen in den Jahren 2025 bis 2029 vollständig zu übernehmen. Nach Berechnungen aus dem Länderkreis verursacht das Gesetz Steuerausfälle von etwa 17 Milliarden Euro bei den Ländern, 13 bis 14 Milliarden bei den Kommunen und den Rest beim Bund.

Für weitere Fragen zum Investitions-Booster wenden Sie sich an die Experten der Kanzlei Altehoefer für Internationale Steuerberatung.