Selbstanzeige für Steuerpflichtige soll verschärft werden
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat angekündigt, die Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung in ihrer heutigen Form abzuschaffen, da sie falsche Anreize setze. Vielmehr müsse klar sein, wer Steuern hinterzieht, muss mit Konsequenzen rechnen.
Steuerpflichtige sollten daher die Zeit bis zu einem geänderten Gesetz nutzen, um bislang unversteuerte Einkünfte, Auslandskonten, Kapitalerträge oder Kryptowerte nun vollständig zu erklären. Bislang ermöglicht eine Selbstanzeige beim Finanzamt dem Steuerpflichtigen, eine begangene Steuerhinterziehung offenzulegen und unter bestimmten Voraussetzungen straffrei zu bleiben. Wichtig ist in erster Linie, dass die Tat noch nicht von der Finanzbehörde entdeckt wurde und die Angaben vollständig für nicht verjährte Zeiträume erfolgen.
Um die Straffreiheit zu erlangen, muss der Betroffene gegenüber dem Finanzamt alle Angaben einer Steuerart (Einkommens-, Umsatz-, Körperschaft-, Gewerbe- sowie Erbschaftsteuer) berichtigen, ergänzen oder nachholen. Die Selbstanzeige unterscheidet sich von der sogenannten Berichtigungsmeldung, bei der unvollständige oder unrichtige Angaben nach Abgabe der Steuererklärung erkannt und unverzüglich korrigiert werden.
Gerade in Erbfällen hat die Berichtigungsmeldung Relevanz. Wenn der Erbe erkennt, dass der Verstorbene in seiner Steuererklärung unrichtige Angaben gemacht hat, muss er dies dem Finanzamt melden und die Steuererklärung des Verstorbenen korrigieren.
Sollte dem Steuerpflichtigen jedoch beispielsweise eine Prüfungsanordnung für eine Betriebsprüfung bekanntgegeben oder schon ein Strafverfahren eingeleitet worden sein, ist eine Selbstanzeige nicht mehr möglich.
Für weitere Fragen zur Selbstanzeige wenden Sie sich an die Experten der Kanzlei Altehoefer für Internationale Steuerberatung.