Die Steuerbeschlüsse der Regierungskoalition sollen kleine und mittlere Einkommen künftig um zehn Milliarden Euro entlasten. Zur Gegenfinanzierung sollen Steuersubventionen abgebaut und die „Reichensteuer“ ausgeweitet und angehoben werden: Für gutverdienende Steuerpflichtige soll ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro wie bisher ein Steuersatz von 45 Prozent gelten, ab einem zu versteuernden Einkommen von 280.000 Euro ein Steuersatz von 47 Prozent.
Bis zum Herbst dieses Jahres sollen noch Vorschläge zur Vereinfachung der Steuererklärung gemacht werden, wie etwa eine automatisch vorausgefüllte Steuererklärung und die Pflicht der Finanzämter zur Vergabe einer Steuernummer an Unternehmen innerhalb von vier Wochen. Eine weitere Reform könnte im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht erfolgen, da noch in diesem Jahr ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts ergehen soll.
Die Änderungen der „Reichensteuer“ haben folgende Konsequenzen: Gutverdienende Steuerpflichtige, die bereits den Solidaritätszuschlag tragen, würden nach der Reform eine steuerliche Spitzenbelastung von bis zu 49,6 Prozent tragen. Kommen noch Kirchensteuer und Gewerbesteuerüberhänge hinzu, werden es deutlich über 50 Prozent.
Betriebe, die als Einzelunternehmen oder Personengesellschaft wie etwa kleine Selbständige und Handwerker geführt werden, können im Grundsatz von den Entlastungsmaßnahmen profitieren. Mittlere und größere Familienunternehmen dagegen sind von den Gegenfinanzierungsmaßnahmen betroffen.
Für weitere Fragen zur Reichensteuer wenden Sie sich an die Experten der Kanzlei Altehoefer für Internationale Steuerberatung.