Regierung will mit Aktionsplan Steuer- und Finanzkriminalität bekämpfen
Noch ist der vorgelegte Aktionsplan der Bundesregierung kein Gesetz, doch er zeigt den politischen Willen, Verstöße gegen Steuer- und Finanzgesetze künftig schneller aufzudecken, konsequenter zu verfolgen und härter zu sanktionieren. Der 26 Maßnahmen umfassende Aktionsplan sieht etwa vor, die Straffreiheit bei Steuerhinterziehung in ihrer heutigen Form abzuschaffen und er enthält schärfere Vorschriften für Steuerhinterziehung durch Unternehmen.
So sieht der Aktionsplan vor, den Strafrahmen für besonders schwere Fälle organisierter Steuerkriminalität auf eine Freiheitsstrafe bis zu 15 statt bisher zehn Jahren zu erhöhen und schwere Steuerstraftaten als Verbrechen mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr zu ahnden. Zudem sollen Unternehmen, die schwere Steuerstraftaten begangen haben, in einem öffentlichen Register erfasst werden. Dies könnte sich auf Finanzierung, Vergabeverfahren und Geschäftsbeziehungen auswirken.
Bei der Selbstanzeige ist zu bedenken, dass sie nicht nur für Fälle steuerlich nicht erklärbarer Auslandskonten gilt, sondern auch eine bedeutende Rolle bei internen Untersuchungen, komplexen steuerlichen Bewertungen und nachträglichen Korrekturen im Unternehmen spielt. Für Unternehmen werden nun Tax Compliance, steuerliche Dokumentation und interne Aufklärung weiter an Bedeutung gewinnen. Das gilt insbesondere bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, Umsatzsteuerstrukturen oder Dividendengestaltungen.
Darüber hinaus will der Aktionsplan die Ermittlertätigkeit des Zolls ausbauen und in einem neuen Gemeinsamen Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität beim Zoll den Austausch zwischen Steuerfahndern der Länder und Finanzermittlern des Zolls zu fördern. Außerdem soll ein Datenanalysezentrum geschaffen werden, das Steuerdaten auf einer zentralen Datenplattform zusammenführt und mit KI-gestützten Analyseinstrumenten ausgewertet und ein behördenübergreifender Datenzugriff ermöglicht werden.
Schließlich sollen die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege auf 15 Jahre verlängert werden. Im Zuge der Entbürokratisierung waren die Aufbewahrungsfristen erst im Jahr 2025 von zehn auf acht Jahre verkürzt worden.
Für weitere Fragen zum Aktionsplan wenden Sie sich an die Experten der Kanzlei Altehoefer für Internationale Steuerberatung.