Investitions-Booster

Der Bundesrat befasst sich heute mit dem Investitionsprogramm der Bundesregierung zur Ankurbelung der Wirtschaft, dem sogenannten Investitions-Booster. Das Programm soll über mehrere Steuerentlastungen die schwache Konjunktur wiederbeleben. Vorgesehen sind vor allem bessere Abschreibungsmöglichkeiten für Unternehmen beim Kauf neuer Maschinen und Geräte.

Firmen sollen ihre Ausgaben dafür im laufenden und in den nächsten zwei Jahren degressiv von der Steuer abschreiben können – und zwar mit bis zu 30 Prozent. Im Anschluss soll die Körperschaftsteuer schrittweise auf 10 Prozent im Jahr 2032 gesenkt werden. Die verbesserte steuerliche Abschreibung soll auch für den Kauf reiner Elektroautos durch Unternehmen gelten.

Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen vorgesehen: Die Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Höhe von höchstens 30 Prozent in 2025, 2026 und 2027. Zusätzlich ist die schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab 2028 bis auf 10 Prozent ab 2032 geplant. Darüber hinaus soll der Thesaurierungssteuersatz für nicht entnommene Gewinne auf 27 Prozent (VZ 2028/2029), 26 Prozent (VZ 2030/2031) und 25 Prozent (ab dem VZ 2032) stufenweise abgesenkt werden.

Zudem will die Regierung eine arithmetisch-degressive Abschreibung für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge einführen, die Bruttolistenpreisgrenze bei der Dienstwagenbesteuerung für die Begünstigung von Elektrofahrzeugen auf 100.000 Euro anheben sowie das Forschungszulagengesetz ausweiten.

Der deutsche Steuerberaterbund begrüßt die Maßnahmen, hält jedoch eine dauerhafte Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für dringend geboten und fordert, dass die Regierung eine Reform der Thesaurierungsbegünstigung zugunsten von kleinen und mittleren Unternehmen auf den Weg bringt.

Es wird erwartet, dass die Länder den vorgesehenen Maßnahmen zustimmen. Sie kritisieren jedoch, dass sie selbst und die Kommunen durch die Steuermindereinnahmen zu stark belastet würden. Sie bräuchten daher einen finanziellen Ausgleich. Nach Berechnungen aus dem Länderkreis verursacht das Gesetz fast 50 Milliarden Euro an Steuerausfällen. Davon entfielen etwa 17 Milliarden auf die Länder, 13 bis 14 Milliarden auf die Kommunen und der Rest auf den Bund.

Für weitere Fragen zum Investitions-Booster wenden Sie sich an die Experten der Kanzlei Altehoefer für Internationale Steuerberatung.